Nicht durch Fachwissen belastete Modifikation von Netzteilen
kann durchaus als kreativer Lösungsansatz verstanden werden:
Überbevölkerung wird unauffällig bekämpft, Arbeitsplätze werden
branchenübergreifend gesichert.
Und da der um die Verbesserung der Welt bemühte Menschenfreund
von der Versicherungswirtschaft keinerlei Unterstützung zu
erwarten hat und somit uneigennützig sein derzeitiges und
zukünftiges Privatvermögen in den Dienst der Allgemeinheit stellt,
darf man ihn getrost als Wohltäter bezeichnen.
Die Allgemeinheit setzt übrigens in Form der Staatsanwaltschaft dankbar
und ohne weitere Aufforderung bereits bei anthropophilen Kleinstereignissen alle Hebel
in Bewegung, um sich zu revanchieren.
Und zwar mittels mehrjähriger Unterbringung in einer staatlichen
Einrichtung, die Vollverpflegung und - gerüchteweise - regelmäßigen
Spaß mit anderen Menschenfreunden umfaßt.
Guckst Du hier:
http://dejure.org/gesetze/StGB/306a.html (Schwere Brandstiftung)
http://dejure.org/gesetze/StGB/306d.html (Fahrlässige Brandstiftung)
1. Brandstiftung ist ein Offizialdelikt, d. h. der Staatsanwalt muß
bei jedem Ereignis ermitteln, auch wenn fast nichts passiert ist oder der
Brandstifter nur sich selbst geschädigt hat.
2. Auf vielen Webseiten und Mailinglisten sowie in vielen Foren oder Newsgroups werden
teilweise absolut haarsträubende "Tips" zum Thema Netzteil-Umbau gegeben.
Einige davon sind bereits auf den ersten Blick als Unsinn erkennbar ("klemm doch einfach
den Lüfter ab, hat bei mir auch funktioniert"), andere wirken absolut
professionell (insbesondere diverse Test- und Vergleichsseiten mit relativ
detaillierten Anleitungen und - wie praktisch - Links zu mehr
oder weniger offensichtlichen Sponsoren).
3. Die Temperatur der zu kühlenden Komponenten liegt im Regelfall wesentlich
höher als die Temperatur des Kühlkörpers an den Enden der Kühlrippen.
4. In für Privatkunden erschwinglichen Netzteilen werden sehr häufig Komponenten
verbaut, deren thermische Spezifikationen für Experimente im Bereich
Kühlung - milde ausgedrückt - keine solide Grundlage
darstellen (Klartext: Abrauchrisiko hoch).
5. Zum Thema Zusammenhang Lüfterlautstärke und Luftleistung habe ich mich bereits
hier ausgelassen. Es sei noch einmal wiederholt,
daß der Austausch eines nicht defekten Lüfters gegen einen deutlich leiseren Lüfter
gleicher Größe immer mit einer Reduzierung der Luftleistung (und damit der
Kühlleistung) verbunden ist.
6. Außerdem wird bei den Ratschlägen zur Lärmreduzierung durch Verringerung der
Lüfter-Spannung fast immer der Hinweis vergessen, daß der Lüfter vom Lüfterhersteller
für die verringerte Spannung freigegeben sein muß. Dies gilt für Anlaufspannung
und Betriebsspannung.
Bei Lüftern, die ohne entsprechende Herstellerfreigabe mit verringerter Spannung
betrieben werden, kann es (teilweise erst einige Zeit nach dem Umbau) böse
Überraschungen durch Anlaufprobleme beim Einschalten geben.
7. Aussagen von Testern "mit Lüfter x von Hersteller y läuft das bei mir problemlos"
ersetzen keine Herstellerfreigabe! Es ist weithin unbekannt, daß Lüfterhersteller
in Lüftern gleicher Modellnummer teilweise ICs unterschiedlicher
Zulieferer verwenden.
Diese ICs haben häufig unterschiedliche Spezifikationen bezüglich der
Betriebsspannung!
Dementsprechend können sich Lüfter trotz gleicher Modellnummer bei reduzierter Spannung
unterschiedlich verhalten - es muß also in jedem Fall die offizielle
Lüfterspezifikation berücksichtigt werden.